Löschungen (33/2008)

20/08/2008

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

399 19 013
Nano
Nizzaklassen: 09, 16, 35, 38, 41, 42
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

306 63 041

Nizzaklassen: 35, 36, 41
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

USA: Keine Marke für “Cloud Computing”

20/08/2008

US-Patentamt stuft den gewünschten Markennamen als Gattungsbegriff ein

Dell ist mit dem Versuch gescheitert, sich den Begriff “Cloud Computing” in den USA markenrechtlich schützen zu lassen. In einer vorläufigen Entscheidung hat das US Patent and Trademark Office (PTO) den Antrag von Dell abgelehnt.

Quelle: ZDNet.de

Das US Patent & Trademark Office führt die Markenanmeldung unter der Serial Number 77139082. Dell beansprucht Schutz in den Nizzaklassen 40 und 42.

Aktuelle Titelschutzanzeigen

20/08/2008

Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 887 vom 19.08.2008:

SMS Guru - die Show

König der Ballermänner

Granaten wie wir

Türkmusicstar

Extrem schön! Letzte Hoffnung OP

Quelle: Titelschutzanzeiger

BPatG: Orange/Schwarz III

19/08/2008

Aktenzeichen: 28 W (pat) 16/08

Entscheidungsdatum: 25. Juli 2008

Az. der Parallelentscheidungen:
28 W (pat) 15/08
28 W (pat) 17/08
28 W (pat) 18/08
28 W (pat) 19/08
28 W (pat) 20/08
28 W (pat) 21/08
28 W (pat) 22/08
28 W (pat) 23/08
28 W (pat) 24/08
28 W (pat) 25/08
28 W (pat) 57/08

Normen: Artikel 2 Markenrichtlinie; § 8 Abs. 1 MarkenG

Leitsatz:

Orange/Schwarz III

1. Zur markenrechtlichen Schutzfähigkeit konturloser Farbzusammenstellungen.

2. Eine konturlose Farbkombination, genügt auch bei eindeutiger und dauerhafter Beschreibung der beanspruchten Farben weder den Anforderungen an die graphische Darstellbarkeit noch dem markenrechtlichen Bestimmtheitsgebot, wenn sie in der Markenbeschreibung lediglich Bandbreiten für die Mengenanteile der Farben vorsieht (z. B. 55 % bis 95 % Orange, 5 % bis 45 % Schwarz). Denn eine solche Markenbeschreibung führt zu einer unbestimmten Zahl von konkreten Farbzusammenstellungen, die dem Markenschutz nicht zugänglich ist.

Quelle: Bundespatentgericht

USA: Gesetzesinitiative zur besseren Durchsetzung gewerblicher Schutzrechten

19/08/2008

Der amerikanische Senat hat Ende Juli den Gesetzentwurf “Enforcement of Intellectual Property Rights Act of 2008” (EIPRA) eingebracht. Mit dem Entwurf soll eine Verbesserung bei der Durchsetzung geistiger Schutzrechte erreicht werden.

[…] Insgesamt wird von amerikanischer Seite daran gearbeitet, Produkt- und Markenpiraterie stärker einzudämmen. Das Department of Homeland Security hatte vor wenigen Wochen die Gründung einer neuen Abteilung angekündigt, welche mit dem Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie beauftragt wird.

Quelle: Original ist genial

Markenpiraterie in China

19/08/2008

No Olympic knockoffs

CNN’s Eunice Yoon reports on how China is cracking down on counterfeiters for the Olympic games.

Quelle: CNN

DPMA: Achtung neue Formulare

19/08/2008

Für den Antrag auf Erteilung einer nationalen Marke ist ab 1. September 2008 der nachfolgend abgedruckte Vordruck (W7005) zu verwenden. Der Vordruck einschließlich der erläuternden Hinweise auf der Rückseite bzw. auf dem Beiblatt ist der aktuellen Rechtslage angepasst worden.

Die Sicherungsklausel in Art. 9sexies des Protokolls zum Madrider Markenabkommen (PMMA) wurde zum 1. September 2008 aufgehoben (siehe nachfolgenden “Hinweis zu rechtlichen Änderungen bei internationalen Markenregistrierungen zum 1. September 2008″). Ab 1. September 2008 können Anträge auf internationale Registrierung häufiger auf der Grundlage einer nationalen Markenanmeldung gestellt werden. Wird der Antrag auf internationale Registrierung gleichzeitig mit der nationalen Anmeldung eingereicht, ist auf dem nationalen Anmeldeformular das entsprechende Feld anzukreuzen und der internationale Antrag auf dem Formblatt der WIPO beizufügen.

Der Vordruck kann kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet (www.dpma.de/marke/formulare/index.html) abgerufen werden.

Quelle: DPMA Mitteilung des Präsidenten

HABM: Betrugswarnung

18/08/2008

Potentiell irreführende, nicht amtliche Informationen/“Markenregister“

Eine zunehmende Anzahl von Nutzern des HABM erhält von nichtamtlichen Eintragungsdienstleistungserbringern unaufgefordert Post, mit der diese Geld in Verbindung mit Gemeinschaftsmarken und eingetragenen
Gemeinschaftsgeschmacksmustern fordern. Sollten Sie derartige Briefe oder Rechnungen erhalten, prüfen Sie diese bitte sorgfältig darauf, was Ihnen angeboten wird und ob sie von einer amtlichen Quelle stammen. Wenn Sie auf den nachfolgenden Link klicken, können Sie einen amtlichen HABM-Brief ansehen und ihn mit dem Ihnen vorliegenden Schreiben vergleichen: Amtlicher HABM-Brief.

Sollten Sie Zweifel haben, prüfen Sie dies bitte mit Ihrem juristischen Beratern oder setzen Sie sich mit uns unter +34 96 513 9100 in Verbindung. Nachfolgend finden Sie einige Musterbriefe von Firmen oder Registern, die in keiner Verbindung zu den Registern oder amtlichen Veröffentlichungen des HABM stehen. (Zur Vergrößerung, klicken Sie bitte auf die entsprechende Abbildung.)

Quelle: HABM

Löschungsanträge (33/2008)

18/08/2008

Gegen die nachfolgende Marke wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 33. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

307 49 969
bionana
Nizzaklassen: 30, 31, 32

Quelle: DPMA

Zum Kampf gegen Markenpiraterie

18/08/2008

Seit Beginn der Öffnungspolitik vor 30 Jahren jammert der Westen über gefälschte Markenprodukte aus China. Doch warum ist es so schwer, der Markenpiraterie in China beizukommen? SPIEGEL ONLINE erklärt, was Konfuzius mit Plagiaten zu tun hat.

Quelle: Spiegel.de

Sonntagslinks

17/08/2008

Camels go to court

eBay erringt weiteren Plagiat-Streit-Sieg

Harmonised trade mark law in Europe: book review

Why Designers Hate Lawyers: Roth’s Retrenchment

Keywords and sponsored links: Austria asks the ECJ

Ich bin Friedens-Quelle

15/08/2008

30068850

Quelle: DPMA

DPMA: Formulierungsvorschläge zu den Einzelhandelsdienstleistungen

15/08/2008

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat seine Amtspraxis bislang noch nicht geändert. Im Hinblick auf mögliche gerichtliche Verfahren - etwa auch Widerspruchsverfahren - wird Anmeldern jedoch empfohlen, die Waren-/Dienstleistungsverzeichnisse im Sinne der Auffassung des Bundespatentgerichts genauer zu spezifizieren.

Je nach der Branche, in der sich der jeweilige Anmelder bewegt, wären etwa folgende Formulierungen möglich (Zutreffendes auswählen!):

“Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich
Drogerie-, Kosmetik- und Haushaltswaren,
Brenn- und Treibstoffe,
Waren des Gesundheitssektors,
Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren,
Bau-, Heimwerker und Gartenartikel,
Hobby- und Bastelbedarf,
Elektro- und Elektronikwaren,
Ton- und Datenträger,
Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör,
Uhren und Schmuckwaren,
Musikinstrumente,
Druckereierzeugnisse,
Papier- und Schreibwaren,
Büroartikel,
Täschner- und Sattlerwaren,
Einrichtungs- und Dekorationswaren,
Bekleidungsartikel,
Schuhe und Textilwaren,
Spielwaren,
Sportwaren,
Lebensmittel und Getränke,
Tabakwaren und sonstige Genussmittel”

Quelle: DPMA

Löschungen nach Widerspruch (32/2008)

15/08/2008

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

302 52 802

Nizzaklassen: 09, 38, 42

304 66 445
Compact NT
Nizzaklassen: 01, 19

305 35 033
mapvertise
Nizzaklassen: 35, 41, 42

306 08 106
Acticoat
Nizzaklassen: 05, 29, 30

306 56 101
P4D
Nizzaklassen: 35, 41

307 21 033
HACHER
Nizzaklassen: 14, 37

Quelle: DPMA

Abstimmungsergebnis

15/08/2008

“Sollte das amtliche Markenregister zu jeder Marke den verantwortlichen Prüfer des DPMA veröffentlichen?” hatte ich die MarkenBlog-Leser im Rahmen einer Abstimmung gefragt.

Die Antwort fiel mit 51% äußerst knapp gegen eine derartige Veröffentlichung aus.

Die aktuelle Abstimmung beschäftigt sich mit der Frage, ob die amtlichen Gebühren des Deutschen Patent- und Markenamtes eine angemessene Höhe aufweisen.




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